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Sitzung 09.07.2009 Kreistag

Konjunkturpaket II

Aufstockung des Eigenanteils für die Krankenhausförderung

Kreis Plön
Der Landrat
Sitzungsvorlage 61 /09
Az.: 1/120
Datum: 25.06.2009

Am 23.04.2009 hat der Kreistag auf die Vorlage 40/09 beschlossen, für die Plankrankenhäuser
im Gebiet des Kreises Plön eine Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen aus dem
Konjunkturpaket II zu ermöglichen.
Im Einzelnen entfallen auf die Plankrankenhäuser des Kreises Plön gemäß Schreiben des
Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren vom 08.04.2009 folgende
maximale Förderbeträge:
• Klinik Preetz: 474.509 EUR
• Fachklinik Freudenholm-Ruhleben 83.700 EUR
• Norddeutsches Epilepsiezentrum Raisdorf 33.744 EUR
• Psychiatrische Tagesklinik Preetz 15.940 EUR
Der zu leistende Eigenanteil des Kreises ist in der maximalen Fördersumme bereits enthalten.
Die Tagesklinik Preetz hatte zunächst lediglich eine Förderung in Höhe von 10.000 EUR
beantragt, über welche der Kreistag am 23.04.2009 auch beschlossen hat.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegt der Verwaltung jedoch ein Antrag der Tagesklinik Preetz über den
vollen auf sie entfallenden Förderbetrag von 15.940 EUR vor.

Beratungsgegenstand:
Konjunkturpaket II
Aufstockung des Eigenanteils für die Krankenhausförderung

Gemäß Kreistagsbeschluss vom 23.04.2009 sollten für die von den Krankenhäusern beantragten
Maßnahmen die erforderlichen Mittel in Höhe des nach den Richtlinien des Landes
vorgesehenen Kofinanzierungsanteils in Höhe von jeweils 12,5% im Wege eines
Nachtragshaushalts zur Verfügung gestellt werden.
Damit entfiel auf die von den Plankrankenhäusern bisher beantragten Maßnahmen folgender
12,5%-iger Eigenanteil des Kreises:
• Klinik Preetz 59.314 EUR
• Fachklinik Freudenholm-Ruhleben 10.463 EUR
• Norddeutsches Epilepsiezentrum Raisdorf 4.218 EUR
• Psychiatrische Tagesklinik Preetz 1.250 EUR
75.245 EUR
Insgesamt ist für sämtliche Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II stets ein Eigenanteil in
Höhe von 25% Kofinanzierung erforderlich. Dieser wird bei „finanzschwachen“ Kreisen nach
Maßgabe der Rahmenrichtlinie des Landes grundsätzlich lediglich zu 12,5% von den Kreisen
getragen.
In Ziffer 5.2 der Rahmenrichtlinie heißt es jedoch:
„Finanzschwache Gemeinden und Kreise können im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel eine um bis zu 12,5 Prozentpunkte erhöhte Förderung
erhalten…“.
Dies bedeutet, dass der Beitrag des Landes durchaus niedriger ausfallen kann, so dass sich
auch für finanzschwache Kreise wie Plön tatsächlich ein höherer Eigenanteil ergibt. Für den
Förderbereich Krankenhäuser ist dieser Fall eingetreten, hiervon sind alle Kreise betroffen.
Nach Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren wird
das Land für den Kreis Plön voraussichtlich einen zusätzlichen Förderbetrag in Höhe von 51.065
EUR zur Verfügung stellen; dieser Betrag stelle den maximalen Zuschuss des Landes zur
12,5%-igen Kofinanzierung dar, den finanzschwache Kommunen wie der Kreis Plön zu erbringen
haben. Damit ist der Zuschussbetrag des Landes zur insgesamt erforderlichen 25%-igen
Kofinanzierung auf den vorstehend genannten festen Betrag gedeckelt worden.
Setzt man nun den Betrag von 51.065 EUR zu dem maximal auf den Kreis Plön entfallenden
Förderbetrag für energetische Sanierungsmaßnahmen an den Plankrankenhäusern in Höhe von
607.893 EUR ins Verhältnis, so ergibt sich, dass das Land lediglich einen 8,4%-igen Zuschuss
(anstelle von 12,5%) leisten wird.
Folglich reicht der bislang vom Kreistag bewilligte 12,5%-ige Eigenanteil des Kreises Plön nicht
aus, um die maximal mögliche Fördersumme für die Plankrankenhäuser im Kreisgebiet zu
erhalten.

2.Lösung:
2.1 Lösungsvorschlag:

Es wird zunächst vorgeschlagen, auch den von 10.000 EUR jetzt auf 15.940 EUR erhöhten
Antrag der Tagesklinik Preetz zu bewilligen, um auch hier den maximal möglichen Förderbetrag
ausschöpfen zu können.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, den Kofinanzierungsanteil des Kreises an den von den
Plankrankenhäusern beantragten Maßnahmen von bisher 12,5% (75.245 EUR) auf 16,6% - und
damit auf insgesamt 100.910,23 EUR) - aufzustocken.
Nur in diesem Fall ist es möglich, mit dem vom Land bewilligten Zuschussbetrag in Höhe von
51.065 EUR eine Kofinanzierung von insgesamt 25% sicherzustellen und so den vollen
Förderbetrag von 607.893 EUR, der für die Plankrankenhäuser des Kreises Plön zur Verfügung
steht, zu erhalten.

2.3 Finanzielle Auswirkungen:
ja nein

2.3 Gesamtkosten der Maßnahmen

Anträge der Kliniken: Eigenanteil des Kreises:
• Klinik Preetz: 474.509 EUR 78.768,49 EUR
• Fachklinik
Freudenholm-Ruhleben: 83.700 EUR 13.894,20 EUR
• Norddeutsches
Epilepsiezentrum Raisdorf: 33.744 EUR 5.601,50 EUR
• Psychiatrische
Tagesklinik Preetz: 15.940 EUR 2.646,04 EUR
100.910,23 EUR
Im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gedeckt?
ja nein
Für alle Maßnahmen, die der Kreis aus dem Konjunkturpaket finanzieren will, müssen
Kofinanzierungsmittel in einem Nachtragshaushalt aufgenommen werden.


3. Alternativen:

Es bleibt bei dem vom Kreistag am 23.04.2009 beschlossenen Kofinanzierungsanteil von 12,5%
pro beantragter Maßnahme (bei Bewilligung des erhöhten Antrages der Tagesklinik Preetz
insgesamt 75.986,63 EUR).
In diesem Fall könnte aufgrund des gedeckelten Zuschusses des Landes zur 25%-igen
Kofinanzierung für die Plankrankenhäuser des Kreises Plön lediglich ein Förderbetrag von
maximal 508.206,52 EUR abgerufen werden. Die nicht ausgeschöpfte Differenz zum
Förderbetrag von 607.893 EUR würde in den „Landestopf“ zurückfallen und auf andere
Krankenhäuser im Land verteilt werden.
4.Beschlussvorschlag:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, neben den bereits am 23.04.2009 bekannten Anträgen
der Plankrankenhäuser des Kreises Plön auch den von bisher 10.000 EUR auf 15.940
EUR erhöhten Antrag der Psychiatrischen Tagesklinik Preetz zu bewilligen und die
zuwendungsfähigen Mittel beim Land abzufordern.
2) Der Eigenanteil des Kreises zur insgesamt erforderlichen 25%-igen Kofinanzierung der
Förderanträge der Plankrankenhäuser im Kreisgebiet wird aufgrund des gedeckelten
Zuschusses des Landes (51.065 EUR) von bisher 12,5% auf 16,6% erhöht.
3) Der Kreistag stellt für die von den vier Plankrankenhäusern des Kreises Plön
beantragten energetischen Sanierungsmaßnahmen die erforderlichen Mittel in Höhe
eines Kofinanzierungsanteils von jeweils 16,6% (insgesamt: 100.910,23 EUR) im
Rahmen eines Nachtragshaushaltes zur Verfügung.


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